Dr. Martin Dietrich

geboren 1971, verheiratet, drei Kinder, verbrachte ein Jahr in den USA, bevor er von 1991 bis 1993 bei der Siemens AG in Berlin im Rahmen der Stammhauslehre den Beruf des Industriekaufmanns erlernte. Während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1993 bis 1998 arbeitete er als Einkäufer in einem Berliner Siemens-Werk.

Im Studium spezialisierte er sich auf gesellschafts- und insolvenzrechtliche Fragestellungen. Von 1996 bis 2001 vertiefte er seine diesbezüglichen Kenntnisse durch die Tätigkeit bei einem Insolvenzverwalter in Berlin. Darauf folgten Veröffentlichungen und die Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts zum Thema „Eigenverwaltung als Sanierungsweg“.

Während des Referendariats war er unter anderem mehrere Monate in einer Kanzlei im Großraum New York. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen.

Dr. Dietrich ist zudem Wirtschaftsmediator. Die Ausbildung hierzu hat er im Jahr 2012 erfolgreich abgeschlossen.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die vorinsolvenzliche Beratung und die Begleitung von Unternehmern und Privatpersonen während eines laufenden Insolvenzverfahrens. Tätigkeitsbestimmend ist zudem das Immobilien- und Maklerrecht, in dem er auch Seminare gibt. Daneben beschäftigt er sich vor allem mit dem Unternehmens-, Gesellschafts- und Sanierungsrecht. Er ist Mitglied im Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. und der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Er ist Mitautor des Kommentars ‚Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht‘ (Carl Heymanns) im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts.