Urheber- und Medienrecht

Zu unseren Mandanten zählen einerseits schöpferisch tätige Menschen, von Autoren, über Designer, Fotografen, Künstlern bis zu Kartographen und Programmierern, andererseits die Verwerter solcher Leistungen, also Verlage, Werbeagenturen, Galerien, Softwareunternehmen, Filmproduzenten und Medienunternehmen. Den Dreh- und Angelpunkt in diesem Bereich bildet das Urheberrecht, das sich in der modernen Wissensgesellschaft in rasanter Geschwindigkeit fortentwickelt. Gleichwohl sehen sich Urheber und Rechteinhaber unter den neuen Informationsbedingungen des Internets einer erheblich erleichterten Verletzbarkeit ihrer Rechte ausgesetzt.

Wir helfen unseren Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen rund um das Urheberrecht. Im Vordergrund steht dabei regelmäßig die vertragliche Absicherung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen etwa durch Kopien, Entstellungen und Plagiate setzen wir die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch. Im umgekehrten Fall schützen wir unsere Mandanten vor einer unberechtigten Inanspruchnahme.

Autoren, Verlage und Medienunternehmen sind auch Akteure des Medienrechtes, das Lebensbereiche mit einem ausgeprägten Öffentlichkeitsbezug umfaßt. Erfolg und Aufmerksamkeit in der von starker Konkurrenz geprägten heutigen Medienlandschaft erfordern einen auch finanziell beträchtlichen Aufwand und bergen zugleich erhebliche Risiken der Inanspruchnahme. Wir beraten Medienunternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung unternehmerischer Aufgaben. Dies beginnt mit der Finanzierung und schließt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zu den am schöpferischen Prozess Beteiligten ein. Im Spannungsfeld zwischen Berichterstattung in den Medien aller Art (Presse, Rundfunk, Internet) und Schutz des Persönlichkeitsrechtes vertreten wir sowohl Medienunternehmen als auch Betroffene. Dabei erweisen sich auch datenschutzrechtliche Fragestellungen zunehmend als Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen.