Rechtsanwälte in Berlin-Charlottenburg, seit 1996
„Kleinigkeiten dürfen Sie nicht von mir fordern.“
Gian Lorenzo Bernini, 1665
Manchmal bedarf es eines großen Wurfes, um ein Projekt zum Erfolg zu führen. Etwas mehr Bodenhaftung hätte jedoch auch Bernini gut getan, bevor sein Konzept zum Ausbau des Louvre an den Widerständen und Intrigen am französischen Königshof scheiterte.
Auch unter den Bedingungen des modernen Rechtsstaates bleibt das Scheitern des großen italienischen Architekten lehrreich. Qualität alleine garantiert nicht den Erfolg. Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden. Hierbei können Sie auf unsere Unterstützung zählen.



Die Kanzlei
Im Zentrum von Berlin gelegen und damit neuen Entwicklungen zugewandt, versteht sich die Kanzlei Herbst | Bröcker als eine schlagkräftige Einheit von Wirtschaftsanwälten. Wir legen Wert auf persönlichen Kontakt zu unseren Mandaten, die überwiegend der mittelständischen Wirtschaft angehören.
Unsere Spezialisierung verdanken wir langjähriger Tätigkeit „am Fall“, deren Basis unser wissenschaftlicher Hintergrund und stete Fortbildung ist, belegt unter anderem durch den Erwerb von Fachanwaltstiteln. Wir beteiligen uns an der Weiterentwicklung des Rechtes durch Publikationen sowie Vortrags- und Vorlesungstätigkeit.

Wir werden Ihnen – das ist unser Anliegen – auf Ihre Fragen eine überzeugende Antwort geben.
Beratungsfelder
Gesellschafts- und Handelsrecht
Wir beraten unsere Mandanten bei der Gründung, rechtlichen Führung, Modernisierung und Übertragung bzw. Verwertung ihrer Unternehmung.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform unter dem Gesichtspunkt der Haftung, der Binnenverfassung, der Finanzierung und Refinanzierung etwa über einen Anteilsverkauf steht im Zentrum unserer Gründungsberatung. Mit der Ausgestaltung der Satzung sollen die Historie, der gegenwärtige Stand und auch entfernt anmutende Zukunftsoptionen der Gesellschafter und der Geschäftsleitung aufeinander abgestimmt werden. Die Bindung des Geschäftsanteils, seine Einziehung in der Krise und die Regelungen zum sonstigen Wettbewerb der Akteure seien hier nur beispielhaft genannt.
Das heutige Wirtschaftsleben zwingt Unternehmen zu fortlaufender Anpassung oder Neuausrichtung ihrer Geschäftsfelder. Ihr rechtlicher Rahmen hat mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten. Regelmäßig ist also zu überprüfen, ob die vorhandene Struktur den aktuellen Anforderungen gerecht wird, sei es mit Blick auf Unternehmensnachfolge, Verkauf, Kreditmanagement oder auch eine Krisensituation.
Unternehmenskäufe und -verkäufe vollziehen sich in Form von Share- und Asset-Deals oder nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes. Nach der Präsentation des Kaufgegenstandes und der Sondierung der Angebote gilt es, das Know-how und den Wettbewerbsvorteil während des regelmäßig hochsensiblen Verhandlungsprozesses wirksam zu schützen. Unternehmenskaufverträge sind komplex und die aufgeworfenen Haftungsfragen oftmals existentiell. Der Vertragsgegenstand des Unternehmenskaufes ist zu strukturieren. Er muß für den Verkaufsprozeß vorbereitet und optimiert werden; aus Käufersicht ist er im Rahmen der Due Diligence eingehend zu durchleuchten. Bereits eine Ausschließlichkeits- oder Vertraulichkeitsvereinbarung kann Fallstricke enthalten. Es folgen das Informationsmemorandum, die Management-Präsentation und das LOI/Term Sheet. Wir verhandeln gerne und leidenschaftlich, bis Ihr Vertrag unter Dach und Fach ist.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst, Dr. Martin Dietrich, Dr. Anke Bauermeister, Julian Veith
Urheber- und Medienrecht
Zu unseren Mandanten zählen einerseits schöpferisch tätige Menschen, von Autoren, über Designer, Fotografen, Künstlern bis zu Kartographen und Programmierern, andererseits die Verwerter solcher Leistungen, also Verlage, Werbeagenturen, Galerien, Softwareunternehmen, Filmproduzenten und Medienunternehmen. Den Dreh- und Angelpunkt in diesem Bereich bildet das Urheberrecht, das sich in der modernen Wissensgesellschaft in rasanter Geschwindigkeit fortentwickelt. Gleichwohl sehen sich Urheber und Rechteinhaber unter den neuen Informationsbedingungen des Internets einer erheblich erleichterten Verletzbarkeit ihrer Rechte ausgesetzt.
Wir helfen unseren Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen rund um das Urheberrecht. Im Vordergrund steht dabei regelmäßig die vertragliche Absicherung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen etwa durch Kopien, Entstellungen und Plagiate setzen wir die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch. Im umgekehrten Fall schützen wir unsere Mandanten vor einer unberechtigten Inanspruchnahme.
Autoren, Verlage und Medienunternehmen sind auch Akteure des Medienrechtes, das Lebensbereiche mit einem ausgeprägten Öffentlichkeitsbezug umfaßt. Erfolg und Aufmerksamkeit in der von starker Konkurrenz geprägten heutigen Medienlandschaft erfordern einen auch finanziell beträchtlichen Aufwand und bergen zugleich erhebliche Risiken der Inanspruchnahme. Wir beraten Medienunternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung unternehmerischer Aufgaben. Dies beginnt mit der Finanzierung und schließt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zu den am schöpferischen Prozess Beteiligten ein. Im Spannungsfeld zwischen Berichterstattung in den Medien aller Art (Presse, Rundfunk, Internet) und Schutz des Persönlichkeitsrechtes vertreten wir sowohl Medienunternehmen als auch Betroffene. Dabei erweisen sich auch datenschutzrechtliche Fragestellungen zunehmend als Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Klaus Tim Bröcker, Anna Negelein
Marken-, Patentverletzungs- und IT-Recht
Den Bezeichnungen von Firmen, Produkten oder Dienstleistungen kommt in der globalisierten Welt eine stetig wachsende Bedeutung zu. Eine bestimmte ‚Marke‘, ein ‚Label‘ wird von Verbrauchern und angesprochenen Verkehrskreisen mit Güte- und Wertvorstellungen verbunden. ‚Markenwelten‘, durch die zahlreiche Produkte mit eingängigen Charakteren versehen werden können, sind markenrechtlich umfassend abzusichern. Anders aber als im Urheberrecht erfordert dieser Schutz die Ergreifung rechtlicher Schritte. Wir stehen Ihnen auf allen Stufen dieses Prozesses zur Seite: Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung von Markenstrategien, führen Markenrecherchen durch, melden Ihre Zeichen auf nationaler und internationaler Ebene an, unterstützen Sie bei der Verwaltung, Lizenzierung und Überwachung Ihres Marken-Portfolios und setzen dieses gegenüber Markenverletzern außergerichtlich und gerichtlich durch. Im umgekehrten Fall schützen wir Sie vor unberechtigter Inanspruchnahme.
Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre erfinderische Tätigkeit. Wir beraten Sie bei der Verwertung Ihrer Schutzrechte durch Lizenzierung und Übertragung und vertreten Sie in Streitfällen vor den spezialisierten Gerichten. Unser Verständnis für technische Zusammenhänge und unsere Kooperationen mit renommierten Patentanwälten kommen Ihnen dabei zugute. Wir sind vertraut mit den Eigentümlichkeiten von Patentverletzungsprozessen und ihrem Ineinandergreifen mit Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den Patentämtern und den zuständigen Gerichten.
Wir beraten umfassend in der Querschnittsmaterie IT-Recht. Hierzu zählt die Entwicklung maßgeschneiderter Verträge wie etwa Softwareerstellungs- und -überlassungsverträge, Support- und Vertriebsverträge, Outsourcingverträge, ASP-Verträge und branchenbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir begleiten IT-Projekte in allen ihren Stadien von der Planung über die Vertragsverhandlungen bis hin zur Erfüllungsphase. Zu unseren Tätigkeitsfeldern rechnet auch die rechtliche Beratung rund um die Internet-Domain und die Prüfung Ihres Internet-Auftritts auf Rechtskonformität (‚Web-Audit‘). In stetig wachsendem Umfang tragen unsere Mandanten Beratungsbedarf im Datenschutzrecht an uns heran, der durch die steigende Regulierung und Sensibilität in diesem Bereich ausgelöst ist.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Klaus Tim Bröcker, Anna Negelein
Immobilien- und Gewerbemietrecht
Immobilien bieten Sicherheit, können für alle Beteiligten aber auch Überraschungen bereithalten. Wir betreuen diesen Bereich vom Erwerb, der Planung, dem Bau bis hin zur Vermarktung und Vermietung der Immobilie. In dieser Funktion beraten wir Grundstückseigentümer, private und gewerbliche Immobilienkäufer, Architekten, Bauunternehmen, Bauträger und Immobilienmakler. Auf Grund unseres breit aufgestellten Mandantenstammes kennen wir die vielfältigen Interessenlagen aus den jeweils unterschiedlichen Perspektiven.
Da Immobilien und Bauvorhaben häufig hohe Vermögenswerte binden und Fehlentscheidungen und Stillstand damit schnell zu finanziellen Schwierigkeiten bei den verschiedenen Beteiligten führen können, bedarf es in diesem Bereich auf allen Seiten kurzer Reaktionszeiten. Entscheidungen sollten wegen ihrer finanziellen Tragweite daher frühzeitig von einer sachkundigen Beratung begleitet werden.
Dies gilt in besonderem Maße für die Durchführung von Bauvorhaben, sei es auf der Basis des gesetzlichen Werkvertragsrechts oder auf der Basis der verschiedenen Verdingungsordnungen. Die rechtlichen Grundlagen unterliegen hier zudem einem beständigen Wandel und stellen für Bauunternehmen, aber auch Bauherrn und Architekten bei der Wahrung legitimer Ansprüche hohe Ansprüche an die formal einwandfreie vertragliche Abwicklung. Wir helfen unseren Mandanten gerne bei der Bewältigung dieser Hürden.
Nicht selten stößt auch der Courtage-Anspruch des Immobilienmaklers bei den Parteien des Hauptvertrages auf wenig Gegenliebe. Die Weichen für die Rechtsbeständigkeit dieses Anspruches werden dabei bereits frühzeitig bei der Kontaktaufnahme mit dem Kunden gestellt. Durchsetzung und Abwehr von berechtigten oder unberechtigten Courtage-Forderungen sind damit immer wieder Teil unserer gerichtlichen Tätigkeit.
Die Wirtschaftlichkeit einer gewerblichen Immobilie basiert schließlich maßgeblich auf einer marktgerechten Vermietung. Dabei kann die rechtliche Gestaltung namentlich von Gewerbemietverträgen im Einzelfall über Jahre hinweg die Rendite des Objekts entscheidend beeinflussen. Nicht zu unterschätzen sind allerdings auch die Druckmittel eines gewerblichen Mieters, für den die Raumkosten häufig ein erheblicher Kostenfaktor darstellen. Auch in diesem Spannungsfeld verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Beratung beider Seiten.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst, Dr. Martin Dietrich, Julian Veith, Dr. Anke Bauermeister
Sanierungs- und Insolvenzrecht
Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsleitung bei der Bewältigung einer betrieblichen Krise. Unsere sanierungs- und insolvenzrechtliche Beratung wird vornehmlich von mittelständischen Unternehmen, Grundstücksgesellschaften und Freiberuflern nachgefragt.
Im Zentrum unserer Bemühungen steht zunächst die Abwendung eines Insolvenzverfahrens, sei es durch die Restrukturierung eines Unternehmens, sei es durch Schuldenbereinigungspläne oder Umfinanzierungen. Dabei übernehmen wir die Verhandlung mit allen Beteiligten, also insbesondere den Gläubigern, den Arbeitnehmern und gegebenenfalls neuen Investoren. Für unsere Mandanten führen wir seit Jahren Verhandlungen mit den Sanierungsabteilungen von Kreditinstituten.
Gelingt eine solche Krisenbewältigung nicht, erörtern wir mit unseren Mandanten die Risiken, aber auch Chancen eines Insolvenzverfahrens. Gerade letztere werden häufig unterschätzt. Die Vorbereitung von Auffanglösungen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum wie die Erarbeitung und Umsetzung von Insolvenzplänen. In geeigneten Fällen begleiten wir Unternehmen in der Insolvenz bei der Eigenverwaltung. Hierbei setzen wir unser Erfahrungswissen aus früherer Tätigkeit für renommierte Insolvenzverwalter ein. In zahlreichen Fällen haben wir außergerichtliche und gerichtliche Sanierungspläne erarbeitet und umgesetzt.
Eine Krise birgt besondere haftungsrechtliche und strafrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung, aber auch für die Gesellschafter des Unternehmens. Die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter und der Geschäftsleitung divergieren dabei regelmäßig. Solche insbesondere aus dem Eigenkapitalersatzrecht, Anfechtungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht erwachsenen Risiken sind frühzeitig zu lokalisieren und zu bewältigen.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst, Dr. Martin Dietrich
Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Erkenntnisse, die wir in den Sanierungsverhandlungen mit Banken bei der Restrukturierung notleidender Immobilienengagements gewannen, führten uns mehr und mehr zu einer vorsorgenden Beschäftigung mit der Finanzierung von Unternehmen. Angesichts der teilweise leidvollen Erfahrungen unserer Mandanten empfehlen wir neben einer Bankenfinanzierung auch alternative Finanzierungskonzepte zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung.
Bereits bei der Aufnahme von Finanzierungsverhandlungen sollte die spätere Verhandlungsposition des Kreditnehmers in einer möglichen Krise im Hinblick auf die Sicherheiten (etwa Ausgestaltung von Zweckerklärungen), die Abtretbarkeit der Darlehensforderung an Dritte, die Streuung der Gesamtfinanzierung und die Person des Kreditnehmers etc. Berücksichtigung finden.
Unser Bestreben ist es, den Kapitalmarkt auch für unsere Mandantschaft zu öffnen und hierbei die erheblichen Neuregulierungen, insbesondere im Wertpapierhandels-, Wertpapierprospekt- und Wertpapierübernahmerecht zu berücksichtigen.
Darüber hinaus betreuen wir Finanzdienstleister und strukturieren ihre sich dynamisch entwickelnden Finanzinstrumente vor dem Hintergrund der einschlägigen Regulierung. Derivate, Futures, Optionen, CFDs, der Forexhandel und die aufklärungsbedürftigen Risiken und Kosten, die diesen Produkten immanent sind, beschäftigen uns insbesondere vor dem Hintergrund der Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MIFID).
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst, Dr. Anke Bauermeister, Julian Veith
Life-Science-Recht
Die Biotechnologie und die sogenannten Health Sciences sind ein weiteres Beratungsfeld der Kanzlei. Wir zeichnen im europäischen Netzwerk für regenerative Medizin für den Bereich Regulierung verantwortlich. Die bahnbrechenden Forschungsergebnisse der jüngsten Zeit von Biotechnologie und Medizin stellen den Gesetzgeber vor neue Aufgaben – ein Ende der Regulierung ist längst nicht absehbar.
Unsere Mandanten sind vornehmlich Erfinder und als solche Unternehmensgründer. Häufig kommen sie aus der Wissenschaft.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen uns das Arbeitnehmererfinderrecht und der rechtliche Rahmen des Technologietransfers von den Hochschulen in die Wirtschaft. Hier gilt es, die rechtlich abgesicherte Erfindung in eine Unternehmung einzubringen, deren Finanzierung sichergestellt werden muß. Zur Erlangung von (Risiko)Kapital und öffentlicher Förderung ist eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu schaffen.
Wir begleiten Mandanten in der Zusammenarbeit mit Pharmaindustrie und Medizinprodukteherstellern. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit Großunternehmen gilt es, den Anteil des Erfinders und Beraters bei der Verwertung von Ergebnissen derartiger Kooperationen zu sichern.
Im Bereich Life Science kann unsere Kanzlei damit in besonderem Maße ihre beiden Schwerpunkte – das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Geistiges Eigentum – zusammenführen.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst, Dr. Klaus Tim Bröcker
Haftungs- und Versicherungsrecht
Haftung und deren Versicherbarkeit bestimmen das Wirtschaftsleben, viel mehr als dies den Akteuren gegenwärtig ist. Ein funktionierender Versicherungsmarkt für die wesentlichen Risiken, die wirtschaftliche Betätigung in der globalisierten Welt mit sich bringt, ist unverzichtbar.
Die Versicherung von Produkt- und Umwelthaftung ist ein herausgehobener Aspekt dieser Problematik. Zunehmend in den Vordergrund gerät aber auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung, die in Grenzen über die Directors and Officers Liability Insurance versicherbar ist.
Die Haftungsrisiken der Unternehmung und ihrer Geschäftsleitung bestimmen den Alltag des beratenden Wirtschaftsanwalts. Eine profunde Kenntnis der Versicherbarkeit jedenfalls markanter Risiken ist von entscheidender Bedeutung. Wir stützen uns dabei auf eigene langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft im In- und Ausland.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Christian Herbst
Arbeitsrecht
Unsere Mandanten beschäftigen Mitarbeiter, werden aber auch selber als Geschäftsführer und Vorstand verpflichtet. Wir beraten Sie hierbei im Arbeitsrecht und Dienstrecht. Dabei klären wir rechtliche Fragen von der Aufnahme der Beschäftigung bis zu ihrer Beendigung.
Unternehmer wollen unternehmen und suchen schnelle pragmatische Lösungen für die Schlüsselressource Arbeitskraft. Die Vielzahl der bestehenden Regulierungen muß handhabbar bleiben. Effiziente Lösungen müssen gesucht, aber eben auch die Zwänge der bestehenden Regulierung anerkannt werden – zuweilen ein recht schmaler Grat.
Wir gestalten Arbeits- und andere Mitarbeiterverträge und stehen für alle sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Fragen beratend zur Verfügung, wie z. B. bei der Entgeltfortzahlung, der Urlaubsabgeltung, der Wirksamkeit von Befristungen, Arbeitszeitregelungen oder Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitsverpflichtungen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen wir Sie bei der Suche nach der optimalen Lösung im Hinblick auf den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz und gegebenenfalls die Einbeziehung des Betriebsrats. Wir führen und beraten in Kündigungsschutzprozessen und anderen (Status-) Verfahren.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Martin Dietrich, Julian Veith LL.M., Anna Negelein
Mediation
Die Mediation ist ein angeleitetes, strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung. Der Anwendungsbereich beginnt dort, wo ein Konflikt nicht ohne externe Hilfe gelöst werden kann. Viel zu oft wird als externe Hilfe in diesem Stadium ein Gericht involviert. Gerichtsverfahren können aber kostspielig und vor allem sehr langwierig sein. Vor allem aber lösen sie den eigentlichen Konflikt nicht, sondern sprechen der einen Partei etwas zu und der anderen nicht. Die Beziehung zwischen den Parteien – seien es Unternehmen oder Personen – endet in der Regel dann erst einmal.
Ziel der Mediation ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien insgesamt zu schaffen. Dabei legen wir Wert darauf, dass zunächst ein Verständnis für die Position des anderen aufgebaut wird durch wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe. Mit bestimmten Techniken wird dann nach Lösungsansätzen gesucht, die nicht auf den eigentlichen Konflikt beschränkt sein müssen. Der Mediator greift dabei nicht in den Entscheidungsprozess ein, sondern unterstützt die Konfliktparteien anhand einer strukturierten Herangehensweise lediglich bei der Lösungsfindung. Am Ende steht die Fixierung der Ergebnisse in einer schriftlichen Vereinbarung.
Unsere Erfahrungen mit Mediationen sind überaus positiv. Lassen sich die Parteien hierauf erst einmal ein – das ist heutzutage leider noch immer die größte Hürde –, ist die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Ausgang überaus hoch.
In diesem Bereich beraten Sie: Dr. Martin Dietrich
Team

Dr. Christian Herbst
Rechtsanwalt, Partner
Profil
geboren 1964, verheiratet, drei Kinder, hat vor dem Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Berlin eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und war anschließend mehrere Jahre für Industrieversicherungsmakler in Hamburg, London, New York und Barcelona tätig. Er beriet Industrieunternehmen in der Handhabung von unternehmerischen Risiken.
Im Studium der Rechtswissenschaften spezialisierte er sich im Handels- und Gesellschaftsrecht und Haftungs- und Versicherungsrecht. Nach dem Ersten Staatsexamen erfolgte die Promotion im Rahmen des Graduiertenkollegs „Risikoregulierung und Privatrechtssystem“ als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Thema „Risikoregulierung durch Umwelthaftung und Versicherung“, 1996. Während der Referendarausbildung war er u. a. bei der Kammer für Handelssachen, dem Umweltbundesamt, sowie für eine renommierte überregionale Anwaltskanzlei tätig.
Nach Abschluß des Zweiten Staatsexamens arbeitete er im Auftrag des Umweltbundesamtes an einem Forschungsprojekt zur Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten auf die Versicherungswirtschaft mit.
Als Rechtsanwalt berät Dr. Christian Herbst seit 1996 mittelständische Unternehmen und Freiberufler im Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Bankrecht und Haftungs- und Versicherungsrecht.
Er veröffentlichte im Haftungs- und Versicherungsrecht und hält Vorlesungen zum Europäischen Gesellschaftsrecht an der Europäischen Wirtschaftshochschule. Zudem ist er Mitglied des Vereins zur Förderung der Regenerativen Medizin sowie des Deutschen Vereins für Versicherungswirtschaft. Dr. Herbst ist darüber hinaus Vorsitzender des Fachausschusses Regulatory & IPR des Regenerate European Network for Regenerative Medicine (EEIG).
Dr. Herbst ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Beratungsfelder

Dr. Klaus Tim Bröcker
Rechtsanwalt, Partner
Profil
geboren 1965, verheiratet, zwei Kinder, studierte nach Absolvierung des Zivildienstes Rechtswissenschaften in Köln, Grenoble (Frankreich) sowie an der Freien Universität zu Berlin. Im Studium galt sein besonderes Interesse der Rechtsvergleichung und dem öffentlichen Recht. Nach dem Ersten Staatsexamen und einer halbjährigen Tätigkeit in der Treuhandanstalt absolvierte er seine Referendarausbildung u.a. im Umweltbundesamt und beim Auswärtigen Amt.
In den Jahren 1996 bis 1998 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie am Forschungszentrum Umweltrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Kloepfer) und befaßte sich neben dem Umweltrecht mit verfassungs- und europarechtlichen Fragestellungen. Während seiner Forschungstätigkeit wurde er an der Humboldt-Universität mit dem Dissertationsthema „Grenzen staatlicher Verschuldung im System des Verfassungsstaats“ promoviert.
Seine anwaltliche Tätigkeit begann im Jahre 1998. Er war fünf Jahre in einer renommierten überörtlichen Anwaltssozietät tätig, die sich ausschließlich mit Fragen des Geistigen Eigentums befaßt. Seither bildet dieser Bereich seinen Tätigkeitsschwerpunkt, namentlich das Urheber- und Medienrecht, Marken- und Patentverletzungsrecht sowie IT-Recht. Er ist Mitherausgeber des ‚Praxishandbuchs Geistiges Eigentum im Internet‘ (C.H. Beck) und Mitautor des Kommentars ‚Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht‘ (Carl Heymanns).
Dr. Bröcker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Beratungsfelder

Dr. Martin Dietrich
Rechtsanwalt und Notar, Partner
Profil
geboren 1971, verheiratet, drei Kinder, verbrachte ein Jahr in den USA, bevor er von 1991 bis 1993 bei der Siemens AG in Berlin im Rahmen der Stammhauslehre den Beruf des Industriekaufmanns erlernte. Während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1993 bis 1998 arbeitete er als Einkäufer in einem Berliner Siemens-Werk.
Im Studium spezialisierte er sich auf gesellschafts- und insolvenzrechtliche Fragestellungen. Von 1996 bis 2001 vertiefte er seine diesbezüglichen Kenntnisse durch die Tätigkeit bei einem Insolvenzverwalter in Berlin. Darauf folgten Veröffentlichungen und die Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts zum Thema „Eigenverwaltung als Sanierungsweg“.
Während des Referendariats war er unter anderem mehrere Monate in einer Kanzlei im Großraum New York. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen.
Dr. Dietrich ist zudem Wirtschaftsmediator. Die Ausbildung hierzu hat er im Jahr 2012 erfolgreich abgeschlossen.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die vorinsolvenzliche Beratung und die Begleitung von Unternehmern und Privatpersonen während eines laufenden Insolvenzverfahrens. Tätigkeitsbestimmend ist zudem das Immobilien- und Maklerrecht, in dem er auch Seminare gibt. Daneben beschäftigt er sich vor allem mit dem Unternehmens-, Gesellschafts- und Sanierungsrecht. Er ist Mitglied im Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. und der Juristischen Gesellschaft zu Berlin.
Beratungsfelder

Dr. Anke Bauermeister LL.M., MBA
Rechtsanwältin, Partnerin
Profil
geboren 1978, studierte nach dem Schulabschluss zunächst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und schloss dieses Studium als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ab. Anschließend war Dr. Anke Bauermeister im Bereich Recht, Haushalt und Personal beim Landeskriminalamt tätig.
Im Jahr 2002 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock mit dem Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht und beendete dieses 2005 mit dem Erwerb des Ersten Staatsexamens. Während des zweijährigen Referendariats absolvierte Dr. Anke Bauermeister zwei Master-Studiengänge an der Universität Rostock. Die Studiengänge „Internationale Unternehmensführung“ (MBA) sowie „Internationales Wirtschaftsrecht“ (LL.M.) schloss sie 2006 bzw. 2007 erfolgreich ab.
Bereits im Referendariat war Dr. Anke Bauermeister unter anderem für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig. Dort arbeitete sie anschließend von 2007 bis 2009 im Bereich Corporate and M&A als Rechtsanwältin. Seit 2010 ist Anke Bauermeister in unserer Kanzlei in den Bereichen Gesellschafts- und Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Dr. Anke Bauermeister ist seit 2008 in Berlin als Rechtsanwältin zugelassen.
Frau Dr. Bauermeister ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Sprachen: Deutsch / Englisch / Russisch
Beratungsfelder

Julian Veith LL.M.
Rechtsanwalt
Profil
geboren 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und absolvierte das Referendariat in Heidelberg und London.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2009 arbeitete er zunächst in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Heidelberg und wechselte anschließend im Jahr 2010 in eine auf Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin. Seit 2016 ist Julian Veith in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Er absolvierte an der Universität Münster berufsbegleitend den Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht und Restrukturierung“, welchen er erfolgreich mit einer kapitalmarktrechtlichen Masterthesis beendete. Zudem publiziert er in Fachzeitschriften zu kapitalmarktrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen.
Julian Veith ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Beratungsfelder

Anna Negelein
Rechtsanwältin
Profil
geboren 1996, studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der National and Kapodistrian University of Athens. Im Studium spezialisierte sie sich im Immaterialgüterrecht und sammelte einschlägige Erfahrung u.a. in der Pressekammer am Berliner Landgericht. Das Referendariat absolvierte sie am Kammergericht in Berlin mit Stationen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie einer renommierten überregionalen Anwaltskanzlei für Medienrecht.
Nach dem 1. und 2. Staatsexamen arbeitete sie in den Bereichen Prozessführung sowie Restrukturierung und Insolvenz in internationalen Wirtschaftskanzleien.
Anna Negelein ist seit 2024 als Rechtsanwältin zugelassen und bei Herbst | Bröcker angestellt.
Beratungsfelder
KH
Dr. Kaspar Herbst
Rechtsanwalt
Profil
Text folgt.
Backoffice
- Kirsten Krause
- Beate Haarhaus
- Julia Deger
- Darius Bethsold
- Kimberly Kuß
- Anne Sommer
Karriere
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Kolleginnen und Kollegen.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d)
Details zur Stelle
Wir sind eine dynamische Wirtschaftsrechtskanzlei mit sieben Anwältinnen und Anwälten, die nationale und internationale Mandanten in Wirtschaftsrecht, gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht betreut. Wir suchen Unterstützung, insbesondere für den Aufbau unseres Notariats.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung im Anwaltssekretariat
- Mitwirkung beim Aufbau und eigenständige Organisation des Notariats
- Anfertigung von Verträgen, Schriftsätzen und Behördenkorrespondenz
- Selbstständige Aktenführung, Rechnungserstellung, Fristenüberwachung und allgemeine Korrespondenz inkl. beA
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, bevorzugt mit notarieller Vorerfahrung
- Schnelle Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Sehr gute Deutschkenntnisse, solide Englischkenntnisse, sicherer Umgang mit MS Office
Wir bieten
- Attraktive Vergütung und 30 Tage Jahresurlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Kostenloses Deutschland-Ticket
- Familiäre Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und gemeinsamen Aktivitäten
- Architektonisch besonderes Büro mit Einzelbüros (kein Großraumbüro)
Rechtsreferendare (m/w/d)
Details zur Stelle
Wir sind eine rein wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit sieben Anwältinnen und Anwälten. Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen. Unsere Schwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilienrecht, Markenrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz.
Ihre Aufgaben
- Begleitung unserer Arbeit während der Anwaltsstation, Wahlstation oder Wartezeit
- Enge und persönliche Mitarbeit an außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten
Wir bieten
- Enge Zusammenarbeit an mandatsbezogenen Projekten
- Freundliche und empathische Arbeitsatmosphäre
Ansprechpartner: Dr. Martin Dietrich
Kontakt
Adresse
Herbst | Bröcker Rechtsanwälte
Lietzenseeufer 10
14057 Berlin-Charlottenburg
Telefon
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