Sanierungs- und Insolvenzrecht

Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsleitung bei der Bewältigung einer betrieblichen Krise. Unsere sanierungs- und insolvenzrechtliche Beratung wird vornehmlich von mittelständischen Unternehmen, Grundstücksgesellschaften und Freiberuflern nachgefragt.

Im Zentrum unserer Bemühungen steht zunächst die Abwendung eines Insolvenzverfahrens, sei es durch die Restrukturierung eines Unternehmens, sei es durch Schuldenbereinigungspläne oder Umfinanzierungen. Dabei übernehmen wir die Verhandlung mit allen Beteiligten, also insbesondere den Gläubigern, den Arbeitnehmern und gegebenenfalls neuen Investoren. Für unsere Mandanten führen wir seit Jahren Verhandlungen mit den Sanierungsabteilungen von Kreditinstituten.

Gelingt eine solche Krisenbewältigung nicht, erörtern wir mit unseren Mandanten die Risiken, aber auch Chancen eines Insolvenzverfahrens. Gerade letztere werden häufig unterschätzt. Die Vorbereitung von Auffanglösungen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum wie die Erarbeitung und Umsetzung von Insolvenzplänen. In geeigneten Fällen begleiten wir Unternehmen in der Insolvenz bei der Eigenverwaltung. Hierbei setzen wir unser Erfahrungswissen aus früherer Tätigkeit für renommierte Insolvenzverwalter ein. In zahlreichen Fällen haben wir außergerichtliche und gerichtliche Sanierungspläne erarbeitet und umgesetzt.

Eine Krise birgt besondere haftungsrechtliche und strafrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung, aber auch für die Gesellschafter des Unternehmens. Die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter und der Geschäftsleitung divergieren dabei regelmäßig. Solche insbesondere aus dem Eigenkapitalersatzrecht, Anfechtungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht erwachsenen Risiken sind frühzeitig zu lokalisieren und zu bewältigen.