Gesellschafts- und Handelsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gründung, rechtlichen Führung, Modernisierung und Übertragung bzw. Verwertung ihrer Unternehmung.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform unter dem Gesichtspunkt der Haftung, der Binnenverfassung, der Finanzierung und Refinanzierung etwa über einen Anteilsverkauf steht im Zentrum unserer Gründungsberatung. Mit der Ausgestaltung der Satzung sollen die Historie, der gegenwärtige Stand und auch entfernt anmutende Zukunftsoptionen der Gesellschafter und der Geschäftsleitung aufeinander abgestimmt werden. Die Bindung des Geschäftsanteils, seine Einziehung in der Krise und die Regelungen zum sonstigen Wettbewerb der Akteure seien hier nur beispielhaft genannt.

Das heutige Wirtschaftsleben zwingt Unternehmen zu fortlaufender Anpassung oder Neuausrichtung ihrer Geschäftsfelder. Ihr rechtlicher Rahmen hat mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten. Regelmäßig ist also zu überprüfen, ob die vorhandene Struktur den aktuellen Anforderungen gerecht wird, sei es mit Blick auf Unternehmensnachfolge, Verkauf, Kreditmanagement oder auch eine Krisensituation.

Unternehmenskäufe und -verkäufe vollziehen sich in Form von Share- und Asset-Deals oder nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes. Nach der Präsentation des Kaufgegenstandes und der Sondierung der Angebote gilt es, das Know-how und den Wettbewerbsvorteil während des regelmäßig hochsensiblen Verhandlungsprozesses wirksam zu schützen. Unternehmenskaufverträge sind komplex und die aufgeworfenen Haftungsfragen oftmals existentiell. Der Vertragsgegenstand des Unternehmenskaufes ist zu strukturieren. Er muß für den Verkaufsprozeß vorbereitet und optimiert werden; aus Käufersicht ist er im Rahmen der Due Diligence eingehend zu durchleuchten. Bereits eine Ausschließlichkeits- oder Vertraulichkeitsvereinbarung kann Fallstricke enthalten. Es folgen das Informationsmemorandum, die Management-Präsentation und das LOI/Term Sheet. Wir verhandeln gerne und leidenschaftlich, bis Ihr Vertrag unter Dach und Fach ist.