Life-Science-Recht

Die Biotechnologie und die sogenannten Health Sciences sind ein weiteres Beratungsfeld der Kanzlei. Wir zeichnen im europäischen Netzwerk für regenerative Medizin für den Bereich Regulierung verantwortlich. Die bahnbrechenden Forschungsergebnisse der jüngsten Zeit von Biotechnologie und Medizin stellen den Gesetzgeber vor neue Aufgaben – ein Ende der Regulierung ist längst nicht absehbar.

Unsere Mandanten sind vornehmlich Erfinder und als solche Unternehmensgründer. Häufig kommen sie aus der Wissenschaft.

Vor diesem Hintergrund beschäftigen uns das Arbeitnehmererfinderrecht und der rechtliche Rahmen des Technologietransfers von den Hochschulen in die Wirtschaft. Hier gilt es, die rechtlich abgesicherte Erfindung in eine Unternehmung einzubringen, deren Finanzierung sichergestellt werden muß. Zur Erlangung von (Risiko)Kapital und öffentlicher Förderung ist eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu schaffen.

Wir begleiten Mandanten in der Zusammenarbeit mit Pharmaindustrie und Medizinprodukteherstellern. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit Großunternehmen gilt es, den Anteil des Erfinders und Beraters bei der Verwertung von Ergebnissen derartiger Kooperationen zu sichern.

Im Bereich Life Science kann unsere Kanzlei damit in besonderem Maße ihre beiden Schwerpunkte – das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Geistiges Eigentum – zusammenführen.