Arbeitsrecht

Unsere Mandanten beschäftigen Mitarbeiter, werden aber auch selber als Geschäftsführer und Vorstand verpflichtet. Wir beraten Sie hierbei im Arbeitsrecht und Dienstrecht. Dabei klären wir rechtliche Fragen von der Aufnahme der Beschäftigung bis zu ihrer Beendigung.

Unternehmer wollen unternehmen und suchen schnelle pragmatische Lösungen für die Schlüsselressource Arbeitskraft. Die Vielzahl der bestehenden Regulierungen muß handhabbar bleiben. Effiziente Lösungen müssen gesucht, aber eben auch die Zwänge der bestehenden Regulierung anerkannt werden – zuweilen ein recht schmaler Grat.

Wir gestalten Arbeits- und andere Mitarbeiterverträge und stehen für alle sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Fragen beratend zur Verfügung, wie z. B. bei der Entgeltfortzahlung, der Urlaubsabgeltung, der Wirksamkeit von Befristungen, Arbeitszeitregelungen oder Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitsverpflichtungen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen wir Sie bei der Suche nach der optimalen Lösung im Hinblick auf den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz und gegebenenfalls die Einbeziehung des Betriebsrats. Wir führen und beraten in Kündigungsschutzprozessen und anderen (Status-) Verfahren.